Sie möchten ein Lohnunternehmen gründen oder ihren Tätigkeitsbereich erweitern und mit ihrem Traktor gewerbliche Transporte durchführen, die nicht unter die Ausnahmeregelungen des Güterkraftverkehrsgesetzes fallen und somit Lizenzpflichtig sind, sind aber nicht im Besitz der Fachkundeprüfung Güterkraftverkehr.

Dann bin ich ihr Ansprechpartner

Als Verkehrsleiter bin ich im Besitz der Bescheinigung über die fachliche Eignung für den gewerblichen Güterkraftverkehr gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 und biete Ihnen meine Dienste als externer Verkehrsleiter an.


Ich biete Ihnen eine erstklassige externe Verkehrsleitung, für all Ihre gewerblichen Transporte mit Fahrzeugen über 3,5 Tonnen zGM einschließlich Anhänger im Inlandsverkehr bzw. über 2,5 Tonnen zGM einschließlich Anhänger grenzüberschreitend an.

Egal, ob Sie Ihren Tätigkeitsbereich erweitern, und z.B. gewerbliche Transporte auf Baustellen durchführen möchten oder die Rechtssicherheit in Ihrem Unternehmen (wieder) herstellen, ich bin Ihr kompetenter Ansprechpartner rund um das Thema Verkehrsleiter für Land- und forstwirtschaftliche Transporte in Süddeutschland und Oberösterreich.

Nach der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 Artikel 4 Absatz 1 hat jedes Unternehmen, welches den Beruf des Kraftverkehrsunternehmens ausübt, einen Verkehrsleiter zu benennen. Artikel 4 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 erlaubt einem Unternehmen, welches die fachliche Eignung nicht erfüllt, die Benennung einer natürlichen Person, die die Anforderungen nach Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben b und d erfüllt.


Einen externen Verkehrsleiter


Mit einem externen Verkehrsleiter sparen Sie Zeit und sind bei der Straßenverkehrsbehörde sofort antragsberechtigt. 

Somit kann Ihr Vorhaben jederzeit umgesetzt werden und die EU-Lizenz bzw. Güterkraftverkehrserlaubnis kann sofort beantragt werden.

 

Vereinbaren Sie hier Ihr kostenloses Beratungsgespräch oder rufen Sie mich an: 

0170/8198937 oder 0043/677/64295892


Des Weiteren unterstütze und berate ich Sie gerne bei den Themen:

  • Verkehrsleitung
  • Arbeitsrecht
  • Personal
  • Sozialvorschriften für Fahrpersonal
  • Fahrerqualifikation
  • Führerscheinrecht
  • Halterhaftung
  • Ladungssicherung
  • Fuhrparkfinanzierung / Fahrzeugbeschaffung
  • Förderprogrammen
  • Risk-Management
  • Ausbildung für Flurförderzeuge
  • Ausbildung für Ladungssicherung
  • Berechnungen zu Fahrzeug, Ladung oder Fuhrpark
 
 
 
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